Smartphone: Garantie und Gewährleistung im Überblick
Was gesetzlich gilt, was Hersteller üblicherweise zusagen und welche Belege du dafür brauchst.
Das solltest du aufheben
- Rechnung und Originalkarton mit IMEI-Aufkleber aufheben — die IMEI verbindet Beleg und Gerät zweifelsfrei.
- Display- und Akkuschäden sind die häufigsten Fälle: Sturz- und Wasserschäden fallen fast nie unter die Garantie.
- Bei Onlinekauf zählt die Rechnung des Händlers, nicht die Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstes.
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Gilt die Garantie auch bei sinkender Akkuleistung?
Meist nur eingeschränkt. Viele Hersteller definieren eine Mindestkapazität (etwa 80 Prozent innerhalb des Garantiezeitraums); normale Alterung gilt als Verschleiß. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur bei einem Mangel, der schon beim Kauf angelegt war.
Zählt der Vertragsabschluss beim Mobilfunkanbieter als Kaufbeleg?
Der Handyvertrag ersetzt die Rechnung nicht. Für Gewährleistung und Garantie brauchst du den Kaufbeleg über das Gerät selbst, auch wenn es subventioniert war.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Gesetzliche Angaben gelten für Verbraucherkäufe neuer Ware in Deutschland; Herstellergarantien sind freiwillige Zusagen, maßgeblich sind die jeweiligen Garantiebedingungen. Stand: 02.10.2026.